Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Waschanlage ist vom Verwender selbst zu bedienen. Die Anlage wird regelmäßig auf Beschädigungen überprüft. Die Benutzung der SB-Anlagen (SB-Sauger, SB-Portal sowie SB-Automaten) erfolgt unter Zugrundelegung und Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen:
Die Benutzungshinweise/Bedienungshinweise/Einfahrthinweise sowie etwaige Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten, ebenso wie die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs.
Anforderung an die Kraftfahrzeuge
- Die maximale Fahrzeughöhe in dem SB-Portal beträgt 2,70 m und die Breite 2,10 m. Das Fahrzeug darf eine Bodenfreiheit von 7 cm zum Boden nicht unterschreiten.
Prüfpflichten
Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten. Wenden Sie sich bitte vor der Autowäsche an das Personal. Diese Hinweispflicht betrifft insbesondere:
- Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind (Oldtimer, Youngtimer)
- Serienfahrzeuge mit ausladenden oder nicht formschlüssig angebrachten Bauteilen. Insbesondere bei Spoilern, Trittbrettern, fest installierten Antennen/Außenspiegeln, Taxischildern, Rundum-/Nebelscheinwerfern und nicht formschlüssigen Kameras besteht ein Schadensrisiko.
- Fahrzeuge mit nicht formschlüssigen Formen (z.B. Fahrzeuge mit offener Ladefläche oder Sonderaufbauten);
- Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z. B. Spoiler, Antennen, Stoßstangen, Anhängerkupplungen) oder kein Originalteil sind (z.B. Scheibenwischer fremder Hersteller).
- Fahrzeuge mit Sonderlackierungen, Nachlackierungen, Felgenlackierungen, sichtbaren Lackschäden oder sehr alten Lackierungen und Fahrzeuge mit nachträglich angebrachten Folierungen.
Der Benutzer hat sich vor Ingebrauchnahme der bereitgestellten Reinigungsmaterialien von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Sauberkeit und der Festigkeit zu überzeugen. Stellt der Benutzer Mängel fest, so ist unverzüglich der Betreiber darüber zu informieren. Zur Prüfung gehört insbesondere:
- Alle Besenbürsten sind vor Verwendung zu überprüfen, um Kratzer auszuschließen
- Vor Verwendung eines Innenraumsaugers ist die Saugerdüse unter anderem auf angesaugte/verkeilte Teile zu überprüfen. Für aufgesaugte Gegenstände und Schäden durch verkeile Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Durchführung der Wäsche
- Bei Nutzung der Hochdrucklanze ist ein Mindestabstand von 50 cm zum Fahrzeug einzuhalten. Die Hochdrucklanze darf nicht gegen Menschen oder Tiere gerichtet werden.
- Tritt während der Wäsche ein Fehler der Anlage auf oder wird erkennbar, dass durch die Fortführung der Wäsche das Fahrzeug oder die Anlage beschädigt werden kann, so ist die Wäsche sofort zu unterbrechen (NOT-Aus) und der Betreiber über diesen Umstand zu informieren.
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Waschverbote
- Die Waschanlage darf nur zur Reinigung von normal verschmutzten Kraftwagen benutzt werden (Fahrzeugoberwäsche). Die Reinigung von stark verschmutzten, schlammbehafteten Fahrzeugen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Andere Reinigungen als die Fahrzeugoberwäsche von Kraftfahrzeugen dürfen nicht durchgeführt werden. Untersagt ist insbesondere
a) die Motoren- und Zweiradreinigung
b) die Reinigung von Kraftfahrzeugteilen, denen wassergefährdende Stoffe anhaften (z.B. Kraft- oder Schmierstoffe, Lacke, Industriebstäube).
c) die Innenreinigung - insbesondere von Transportfahrzeugen.
d) Die Verwendung mitgebrachter Reinigungschemie ist verboten. Sie kann schwerste Schäden verursachen und gegen das Abwasserrecht verstoßen. Stand 03/2024
Schadensmitteilung
- Der Nutzer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber/Personal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen; ansonsten entfällt die Haftung des Betreibers, es sei denn, der Betreiber oder sein Personal haben den Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht.
Haftung
- Die Haftung für Schäden, soweit sie nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
- (Der Anlagenbetreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anlagenbetreiber – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf vertragstypische / vorhersehbare Schäden.
- Die Haftung des Anlagenbetreibers beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, wenn der Geschädigte dem Anlagenpersonal nicht vor Verlassen des Betriebsgrundstückes Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden mitteilt.
Wichtige Hinweise
- Personen unter 18 Jahren dürfen die SB-Anlage nicht ohne Begleitung eines vertretungsberechtigten Erwachsenen benutzen.
- Das Abladen/Abstellen von Müll ist nicht erlaubt und wird angezeigt.
- Das Betriebsgelände wird videoüberwacht. Mit der Nutzung der Anlage wird das Einverständnis mit der Überwachungsmaßnahme erklärt.
- Unser Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
- Auf dem Gelände ist Schritt zu fahren. Es gilt die StVO.
- Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
So erreichen Sie uns: 0176 94 85 40 60 Stand 12/2025